Praxis für Podologie
Manuela Konze

Leistungen

Investieren Sie in Ihre Fußgesundheit und entdecken Sie die breite Palette an Services für eine optimale Pflege Ihrer Füße.

Nagelschnitt
Abtragung von
Hornhaut- und
Schwielen
Behandlung von
Hühneraugen
Behandlung eingewachsener Nägel
Nagelprothetik
(künstlicher Nagelersatz)
Orthesen
(Anfertigung von Druck- und Reibungsschutz)
Orthonoxyie
(Spangentechniken)
Fuß- und Unterschenkelmassage

Heilmittelverordnung 13 Podologie

Da es immer mal wieder zu Missverständnissen kommt:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nur korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnungen in meiner Praxis entgegennehmen kann. Verantwortlich sind die Ärzte – und nicht die Podologen. Wir Podologen sind nur „Leistungserbringer“. Podologen dürfen keine Änderungen auf Ihrer Verordnung vornehmen. Der Arzt hat die Möglichkeit, die Verordnung neu auszustellen oder zu ändern. Jede Änderung muss der Arzt mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen. Nach Ausstellung der Heilmittelverordnung muss innerhalb von 28 Kalendertagen die Erstbehandlung erfolgen, ansonsten ist die Verordnung abgelaufen und muss ebenfalls neu ausgestellt werden.

Bei Patienten mit Befreiungsausweis erhalten die Podologen die 10 Euro Rezeptgebühr und 10 % Zuzahlung zu jeder Behandlung von den jeweiligen Abrechnungszentren der Krankenkassen. Daher ist es ganz wichtig, dass das Kästchen „Zuzahlungsfrei“ angekreuzt ist. Nur dann müssen Sie auf Verlangen der Podologen den Befreiungsausweis vorzeigen. Patienten, die nicht befreit sind, zahlen bei jeder Heilmittelverordnung die 10 Euro Rezeptgebühr und die 10%ige Eigenleistung pro Behandlung in meiner Praxis. Dieser geleistete Eigenanteil von jedem Patienten wird bei der Abrechnung der Verordnungen verrechnet bzw. von den Behandlungskosten abgezogen. Das ist für den Podologen keine zusätzliche Einnahme. Wenn ein Patient über einen Befreiungsausweis verfügt und das Kreuz bei „Zuzahlungspflichtig“ angegeben ist, dann heißt das für die Abrechnungszentren, dass ich den Eigenanteil erhalten habe und wird von den Behandlungskosten abgezogen.

Sollten Sie Probleme aufgrund einer Änderung/Neuausstellung beim Arzt bekommen, sprechen Sie mich an.

Heilmittelverordnung 13 Podologie

Warum wir mehr für unsere Füße tun sollten

Die Füße gehören zu den wichtigsten Körperteilen des Menschen. Sie tragen uns mehr oder weniger komfortabel durch das ganze Leben und übernehmen die variable Last unseres Körpers. Und obwohl sie für diese Aufgaben perfekt konstruiert sind, kümmern wir uns erst dann eingehender um unsere Füße, wenn diese in Mitleidenschaft gezogen werden. Sei es durch falsches Schuhwerk, mangelnde vorbeugende Hygiene, falscher Nagelschnitt oder durch pure Unachtsamkeit.

Eine gezielte Fußpflege kann dazu beitragen, Beschwerden und Schmerzen zu lindern und Ihre Füße gesund zu halten. Vertrauen Sie auf meine Expertise als erfahrene Podologin und entdecken Sie bei mir alles, was Sie für eine optimale Fußpflege brauchen.

Praxis für Podologie

Terminvereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während der Behandlung Ihren Anruf nicht persönlich entnehmen kann. Ich rufe Sie aber in jedem Fall schnellstmöglich zurück.

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